Gesetzliches Gewährleistungsrecht
Hier finden Sie die offizielle Webseite der Europäischen Union: Gewährleistungen und Garantien für in der EU gekaufte Waren - Your Europe
Nach den EU-Vorschriften muss der Verkäufer gekaufte Waren kostenlos nachbessern oder ersetzen, wenn sie sich als fehlerhaft erweisen oder nicht wie angegeben aussehen oder funktionieren. Ist dies nicht möglich oder kann der Verkäufer dies nicht innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für Sie tun, haben Sie Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Erstattung. Sie haben ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie die Waren erhalten haben, stets Anspruch auf eine Gewährleistung von mindestens zwei Jahren. Möglicherweise bieten die Vorschriften in Ihrem Land aber zusätzlichen Schutz.
Die 2-jährige Gewährleistung beginnt mit dem Erhalt Ihrer Waren.